Ohne standesamtliche Trauung geht es nicht

2 06 2008

standesamtliche TrauungZumindest ist es in Deutschland so: Möchte ein Paar heiraten, führt kein Weg am Standesamt vorbei. Damit eine standesamtliche Hochzeit vollzogen werden kann, begeben sich beide zum Standesamt und geben dort seit dem 01. Juli 1998 eine “Anmeldung zur Eheschließung” ab. Früher sagte man dazu „das Aufgebot bestellen“. Dies ist jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich. Zur Legimitation sind Personalausweis und Geburtsurkunden (Abstammungsurkunde) mitzubringen. Ist einer der Partner kein deutscher Staatsbürger oder  geschieden oder sind bereits Kinder vorhanden, gelten erweiterte Bestimmungen. Genaue Informationen dazu holt man am besten schon vorher beim Standesamt ein.

Möchten die beiden nicht beim Standesbeamten der Heimatgemeinde heiraten, so ist das auch kein Problem. Die „Anmeldung zur Eheschließung“ muss allerdings beim Standesamt der Heimatgemeinde gestellt werden. Dann gibt man sein Wunschstandesamt an und die notwendigen Unterlagen werden dorthin weitergeleitet.

Eine weitere Bestimmung ist seit dem  01. Juli 1998 in Kraft: Das Brautpaar kein frei wählen, ob einen, zwei oder auch keinen Trauzeugen benennen möchte.

Möchten beide Partner ihren eigenen Nachnamen behalten, so muss bei der standesamtlichen Trauung noch kein gemeinsamer Familiename angegeben werden. Dies ist erst bei der Geburt des ersten Kindes notwendig. Sie dazu auch Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit.

Mit dem Ja-Sagen beider Partner gilt man vor dem Gesetzt als verheiratet. Im Amtsdeutsch heißt es, dass sie ab sofort “kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind”.

Bemerkung am Rande: In Norwegen ist keine standesamtliche Hochzeit notwendig, da es dort eine Staatskirche gibt. Es genügt, wenn man die kirchliche Hochzeit feiert, denn der Pfarrer ist dort gleichsam auch Standesbeamter.

Siehe auch Hochzeitsvorbereitung – Fragen über Fragen





Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit

1 06 2008

Auch wenn es sogar nicht in die Zeit, in der man auf Wolke sieben schwebt, passen will, bestimmte amtliche Vorgänge müssen eben sein. Dazu sind auch wichtige Entscheidungen notwendig. Eine davon ist zum Beispiel, auch im Hinblick darauf, dass aus dieser Ehe Kinder hervorgehen:

Welcher Familienname wird gewählt?

Entscheidet sich das Ehepaar für einen gemeinsamen Familiennamen, so bekommen diesen Namen automatisch die Kinder auch. Rein gesetzlich muss allerdings in Deutschland kein gemeinsamer Namen angenommen werden, sondern jeder kann seinen eigenen Nachnamen behalten. Stellt sich Nachwuchs ein, muss man sich allerdings entscheiden, ob er den Namen des Vaters oder der Mutter erhält, denn ein Doppelname ist laut Gesetz nicht erlaubt. Dies ist dann auch gleichzeitig der gemeinsame Familienname.
Der Partner, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Name wird, kann dem Familiennamen als sogenannten Begleitnamen entweder voranstellen oder auch anfügen.

Ehevertrag ja oder nein?

Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt das Ehepaar automatisch im gesetzlichen Güterstand, und das ist die Zugewinngemeinschaft. Was aber bedeutet das? Alle Dinge, die jedem Partner vor der Heirat gehört haben, gehören ihm auch danach. Alles, was sich die Eheleute während der gemeinsamen Ehe als Zugewinn schaffen, wird bei einer möglichen Scheidung geteilt (Vergleich Anfangs- und Endvermögen). Bei dieser Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Schenkungen oder Erbe fallen nicht in den Zugewinnausgleich.

Alternativ zur gesetzlichen Regelung kann per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Jeder Partner hat dann sein eigenes Vermögen. Auch bei einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich. Dann gibt es auch noch die Gütergemeinschaft. Da dies eine recht komplizierte Regelung, ist, nur ein Satz dazu: Einfach ausgedrückt ist das ganze Vermögen ein Gemeinschaftsvermögen, wobei im Falle eine Scheidung bereits im Vorfeld Ausnahmen festgelegt wurden. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich von einem Notar beraten zu lassen.

Zum Thema “Rechtliches” siehe auch “Ohne standesamtliche Trauung geht es nicht








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