Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit

1 06 2008

Auch wenn es sogar nicht in die Zeit, in der man auf Wolke sieben schwebt, passen will, bestimmte amtliche Vorgänge müssen eben sein. Dazu sind auch wichtige Entscheidungen notwendig. Eine davon ist zum Beispiel, auch im Hinblick darauf, dass aus dieser Ehe Kinder hervorgehen:

Welcher Familienname wird gewählt?

Entscheidet sich das Ehepaar für einen gemeinsamen Familiennamen, so bekommen diesen Namen automatisch die Kinder auch. Rein gesetzlich muss allerdings in Deutschland kein gemeinsamer Namen angenommen werden, sondern jeder kann seinen eigenen Nachnamen behalten. Stellt sich Nachwuchs ein, muss man sich allerdings entscheiden, ob er den Namen des Vaters oder der Mutter erhält, denn ein Doppelname ist laut Gesetz nicht erlaubt. Dies ist dann auch gleichzeitig der gemeinsame Familienname.
Der Partner, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Name wird, kann dem Familiennamen als sogenannten Begleitnamen entweder voranstellen oder auch anfügen.

Ehevertrag ja oder nein?

Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt das Ehepaar automatisch im gesetzlichen Güterstand, und das ist die Zugewinngemeinschaft. Was aber bedeutet das? Alle Dinge, die jedem Partner vor der Heirat gehört haben, gehören ihm auch danach. Alles, was sich die Eheleute während der gemeinsamen Ehe als Zugewinn schaffen, wird bei einer möglichen Scheidung geteilt (Vergleich Anfangs- und Endvermögen). Bei dieser Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Schenkungen oder Erbe fallen nicht in den Zugewinnausgleich.

Alternativ zur gesetzlichen Regelung kann per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Jeder Partner hat dann sein eigenes Vermögen. Auch bei einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich. Dann gibt es auch noch die Gütergemeinschaft. Da dies eine recht komplizierte Regelung, ist, nur ein Satz dazu: Einfach ausgedrückt ist das ganze Vermögen ein Gemeinschaftsvermögen, wobei im Falle eine Scheidung bereits im Vorfeld Ausnahmen festgelegt wurden. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich von einem Notar beraten zu lassen.

Zum Thema “Rechtliches” siehe auch “Ohne standesamtliche Trauung geht es nicht





Hochzeitsvorbereitung – Fragen über Fragen

31 05 2008

Wo soll unsere Hochzeit stattfinden?
Heiraten wir kirchlich und standesamtlich?
Wann soll dann der Polterabend, die standesamtliche und die kirchliche Trauung stattfinden?
Möchten wir einen gemeinsamen Familiennamen haben oder behält jeder seinen eigenen?
Feiern wir eine große Hochzeit mit vielen Freunden und Verwandten oder nur im engsten Familienkreis?
Oder heiraten wir in Übersee in Zweisamkeit?
Wenn laden wir alles ein?
Basteln wir unsere Einladungskarten selbst oder lassen wir sie drucken?
Wann sollten die Einladungskarten überhaupt verschickt werden?
Wie formuliert man die Hochzeitseinladungen?
Stellen wir unsere Hochzeit unter ein bestimmtes Thema?
Übernehmen wir die Planung selbst oder übergeben wir alles an einen Hochzeitsplaner?
Mieten wir eine besondere Limousine, eine Hochzeitskutsche oder lassen wir uns von einem Freund fahren?
In welchem Brautmodenfachgeschäft kaufen wir Brautkleid und Hochzeitsanzug?
Welche Farbe soll das Brautkleid überhaupt haben?
Für welches Hochzeitsmenü entscheiden wir uns oder essen wir nach Karte?
Welche Musikband buchen wir? Oder nehmen wir lieber einen DJ?

Dieser Fragenkatalog zur Vorbereitung der Hochzeitsfeier ließe sich wahrscheinlich unendlich fortführen. Aber keine Angst, liebe Brautleute, da müssen alle durch und das hat bisher noch jeder geschafft. Die Vorfreude auf den schönsten Tag im Leben schlägt nämlich alles!

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Beitrag “Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit“.








Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.