Hochzeitsanzug für ihn

20 06 2008

Frack zur HochzeitMann will heiraten, also bedarf es auch einer besonderen Kleidung. Auch wenn er nach der Königin der Hochzeit „nur die zweitwichtigste Person“ ist, soll sein Äußeres diesem Anlass Rechnung tragen, denn ein geschmackvoll gekleideter Bräutigam kommt natürlich gut bei seinen Gästen und nicht zuletzt bei seiner Braut an.
Neben dem klassischen Hochzeitsanzug, der praktischer Weise auch nach dieser Festlichkeit zu anderen Anlässen und Gelegenheiten getragen werden kann, ist der Smoking für gesellschaftliche Ereignisse wie die Hochzeit bestens geeignet. Dazu trägt man – abgestimmt auf das Brautkleid – ein weißes oder auch beiges Hemd mit schwarzer Schleife und gerne auch Kummerbund. Der Smoking selbst wird meist als schlichter Einreiher in schwarz getragen.
Eine Steigerung zum Smoking ist, wie sollte es anders sein, der Frack. Er gilt nach wie vor als das eleganteste Kleidungsstück für Männer. Der Frack besteht aus einer schwarzen, einreihigen Jacke, die immer offen zu tragen ist, und einer weißen Weste, einer weißen Schleife und einem weißem Frackhemd mit Stehkragen. Zur Hose mit Besatzstreifen werden schwarze Socken und meist Lackschuhe getragen. Perfekt ergänzt wird dieses Outfit noch durch einen schwarzen Zylinder.

Noch ein Tipp für die Hochzeitsgäste: Sollte auf der Einladung White Tie vermerkt sein, so ist damit der Frack gemeint.

Noch ein Tipp für das Brautpaar: Auch die Flitterwochen wollen gut geplant sein. Es soll ein unvergesslicher Urlaub sein. Nehmen Sie sich deshalb die nötige Zeit dazu.





Die Braut, Königin der Hochzeit

6 06 2008

Ja, liebe Männer oder besser liebe zukünftige Ehemänner, so ist das nun mal.  Das muss man akzeptieren. Ein Trost ist, dass die Braut, die der Mittelpunkt und die Königin der Hochzeit ist, schließlich die eigene Frau ist. Darauf ist Mann dann mächtig stolz und zufrieden mit sich und der Welt.

Braut mit Brautkleid; Foto aboutpixel.de / n-loader Sven SchneiderZu einer Hochzeit gehören bekanntlich zwar zwei Personen, Braut und Bräutigam, aber meist wird nicht die Frage gestellt „Na, wie war der Bräutigam?“, sondern eigentlich immer „War sie eine schöne Braut? Wie war das Brautkleid?“. Auf das Erscheinungsbild, auf das Outfit der Braut wird an diesem Tage ganz besonders geachtet. Sie zieht wie ein Magnet alle Blicke auf sich. Heute, am Hochzeitstag, soll und muss alles perfekt passen und übereinstimmen.
Den größten Eindruck wird sie zweifelsohne mit Ihrem Brautkleid erreichen. Vorausgesetzt, es passt, aber nicht nur von der Konfektionsgröße, sondern zu ihrem Typ. Hier kann die Beratung einer guten Fachverkäuferin in einem Brautmodengeschäft sehr hilfreich sein. Sie hat die notwendige Erfahrung und kennt die vorhandenen Brautkleider und kann so die Kleider zur Anprobe bringen, die aufgrund ihres Schnittes das, was der Braut wichtig ist, besonders betonen. Das kann eine schlanke Taille, eine üppige Oberweite oder auch ein schönes Dekollete sein. In Abhängigkeit von der Art der Kopfbedeckung, eben ein kleiner oder größerer Schleier, ein Hut oder auch ein Blumenkranz, rückt natürlich die Frisur mehr oder weniger in den Vordergrund. Aber zu welcher Kopfbedeckung auch immer – die Haare sollen/müssen einfach schick sein.
Beim Braut-Make-up darf es zwar ruhig etwas mehr sein, aber übertrieben oder unnatürlich sollte es auch nicht sein, vor allen Dingen dann nicht, wenn im täglichen Leben nur wenig Schminke aufgetragen wird. Auf Experimente sollte man lieber verzichten. Stattdessen wäre ein Termin bei einer Kosmetikerin mit einem Probe-Make-up sehr zu empfehlen. Mit ihr kann auch gleich über eine Maniküre bzw. das Lackieren der Fingernägel gesprochen werden, denn die Farbe der Lippen und der Fingernägel sollten auf einander abgestimmt werden. Gepflegte Hände im Zusammenspiel mit dem Glitzern des Eheringes tragen erheblich zum eleganten Erscheinungsbild nicht nur der Braut, sondern einer jeden Frau bei. 

Siehe auch Hochzeitsvorbereitung – Fragen über Fragen





Ohne standesamtliche Trauung geht es nicht

2 06 2008

standesamtliche TrauungZumindest ist es in Deutschland so: Möchte ein Paar heiraten, führt kein Weg am Standesamt vorbei. Damit eine standesamtliche Hochzeit vollzogen werden kann, begeben sich beide zum Standesamt und geben dort seit dem 01. Juli 1998 eine „Anmeldung zur Eheschließung“ ab. Früher sagte man dazu „das Aufgebot bestellen“. Dies ist jedoch frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich. Zur Legimitation sind Personalausweis und Geburtsurkunden (Abstammungsurkunde) mitzubringen. Ist einer der Partner kein deutscher Staatsbürger oder  geschieden oder sind bereits Kinder vorhanden, gelten erweiterte Bestimmungen. Genaue Informationen dazu holt man am besten schon vorher beim Standesamt ein.

Möchten die beiden nicht beim Standesbeamten der Heimatgemeinde heiraten, so ist das auch kein Problem. Die „Anmeldung zur Eheschließung“ muss allerdings beim Standesamt der Heimatgemeinde gestellt werden. Dann gibt man sein Wunschstandesamt an und die notwendigen Unterlagen werden dorthin weitergeleitet.

Eine weitere Bestimmung ist seit dem  01. Juli 1998 in Kraft: Das Brautpaar kein frei wählen, ob einen, zwei oder auch keinen Trauzeugen benennen möchte.

Möchten beide Partner ihren eigenen Nachnamen behalten, so muss bei der standesamtlichen Trauung noch kein gemeinsamer Familiename angegeben werden. Dies ist erst bei der Geburt des ersten Kindes notwendig. Sie dazu auch Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit.

Mit dem Ja-Sagen beider Partner gilt man vor dem Gesetzt als verheiratet. Im Amtsdeutsch heißt es, dass sie ab sofort „kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind”.

Bemerkung am Rande: In Norwegen ist keine standesamtliche Hochzeit notwendig, da es dort eine Staatskirche gibt. Es genügt, wenn man die kirchliche Hochzeit feiert, denn der Pfarrer ist dort gleichsam auch Standesbeamter.

Siehe auch Hochzeitsvorbereitung – Fragen über Fragen





Rechtliches und Vertragliches zur Hochzeit

1 06 2008

Auch wenn es sogar nicht in die Zeit, in der man auf Wolke sieben schwebt, passen will, bestimmte amtliche Vorgänge müssen eben sein. Dazu sind auch wichtige Entscheidungen notwendig. Eine davon ist zum Beispiel, auch im Hinblick darauf, dass aus dieser Ehe Kinder hervorgehen:

Welcher Familienname wird gewählt?

Entscheidet sich das Ehepaar für einen gemeinsamen Familiennamen, so bekommen diesen Namen automatisch die Kinder auch. Rein gesetzlich muss allerdings in Deutschland kein gemeinsamer Namen angenommen werden, sondern jeder kann seinen eigenen Nachnamen behalten. Stellt sich Nachwuchs ein, muss man sich allerdings entscheiden, ob er den Namen des Vaters oder der Mutter erhält, denn ein Doppelname ist laut Gesetz nicht erlaubt. Dies ist dann auch gleichzeitig der gemeinsame Familienname.
Der Partner, dessen Geburtsname nicht gemeinsamer Name wird, kann dem Familiennamen als sogenannten Begleitnamen entweder voranstellen oder auch anfügen.

Ehevertrag ja oder nein?

Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt das Ehepaar automatisch im gesetzlichen Güterstand, und das ist die Zugewinngemeinschaft. Was aber bedeutet das? Alle Dinge, die jedem Partner vor der Heirat gehört haben, gehören ihm auch danach. Alles, was sich die Eheleute während der gemeinsamen Ehe als Zugewinn schaffen, wird bei einer möglichen Scheidung geteilt (Vergleich Anfangs- und Endvermögen). Bei dieser Regelung gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Schenkungen oder Erbe fallen nicht in den Zugewinnausgleich.

Alternativ zur gesetzlichen Regelung kann per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden. Jeder Partner hat dann sein eigenes Vermögen. Auch bei einer Scheidung erfolgt kein Zugewinnausgleich. Dann gibt es auch noch die Gütergemeinschaft. Da dies eine recht komplizierte Regelung, ist, nur ein Satz dazu: Einfach ausgedrückt ist das ganze Vermögen ein Gemeinschaftsvermögen, wobei im Falle eine Scheidung bereits im Vorfeld Ausnahmen festgelegt wurden. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich von einem Notar beraten zu lassen.

Zum Thema „Rechtliches“ siehe auch „Ohne standesamtliche Trauung geht es nicht